Mediation

Seit dem Jahre 2013 bin ich Mediatorin. Das Mediationsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung. Die Aufgabe des – unparteiischen – Mediators ist, die Streitenden durch das Mediationsverfahren zu begleiten und dabei zu unterstützen, eine eigenverantwortliche, interessengerechte, dauerhafte und verlässliche Lösung des Streits zu finden.

Grundsätze des Mediationsverfahrens:

  • Der Mediator ist allparteilich. Der Mediator vertritt keine Interessen.
  • Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Es kann von den Beteiligten jederzeit beendet werden.
  • Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Die Beteiligten verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung des Gesprochenen.
  • Im Mediationsverfahren kann und sollte deshalb auch mit offenen Karten gespielt werden.
  • Der Mediator vermittelt zwischen den Beteiligten. Die Entscheidung treffen die Beteiligten, nicht der Mediator.